Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lernbus

Fassung vom 15. September 2026

Diese Bedingungen gelten ausschliesslich für den Lernbus. Für die weiteren Bildungsangebote gelten die AGB der Lerngesellschaft.

1. Anmeldung und Vereinbarung

Lernbus ist ein Angebot des Vereins Lerngesellschaft / Learning Society, Münsterplatz 17, 4051 Basel. Den Vertrag mit uns schliesst ein Elternteil oder eine andere erziehungsberechtigte Person für das Kind. Schulen und Organisationen können keine Kinder für den Lernbus anmelden.

Wir stellen Ihnen diese AGB vor Vertragsabschluss zur Verfügung und vereinbaren sie mit Ihnen. Individuelle Vereinbarungen gehen vor. Die Buchung wird verbindlich, sobald wir die Anmeldung zu den vereinbarten Bedingungen bestätigen. Eine Terminanfrage über den Kalender oder ein Kennenlerngespräch ist noch keine verbindliche Anmeldung zum Lernbus.

Für bereits abgeschlossene Buchungen bleiben die vereinbarten Bedingungen massgebend. Änderungen gelten nur, wenn wir sie mit Ihnen vereinbaren.

2. Lektionen und Buchungsdauer

Die Lektionen dauern 60 Minuten. Im ersten Semester findet die Begleitung einzeln statt, damit das Kind und seine Bezugsperson eine vertrauensvolle Beziehung aufbauen können. Im zweiten Halbjahr finden die Lektionen zu zweit statt.

Die Buchung erfolgt jeweils für ein Schulsemester. Beginn und Ende des vereinbarten Semesters sowie die Lektionstermine halten wir in der Buchungsbestätigung fest. Die Fortsetzung im nächsten Semester wird gesondert vereinbart.

Wir begleiten die Kinder sorgfältig und entsprechend ihren Bedürfnissen. Einen bestimmten Lernerfolg können wir nicht versprechen.

3. Beiträge

Inhalt, Umfang, Termine und Beitrag vereinbaren wir vor Beginn. Die Beiträge gelten pro Lektion von 60 Minuten, bei Zweierlektionen pro Kind. Den passenden Tarif besprechen wir im Kennenlerngespräch.

Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken einschliesslich allfälliger Steuern und vereinbarter Nebenkosten. Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Erhalt zu bezahlen.

4. Absagen und Beendigung

4.1 Absagen durch Eltern

Bitte sagen Sie eine Lektion mindestens 24 Stunden vor Beginn per E-Mail an info@lernbus.ch oder über den mit uns vereinbarten Kontaktweg ab.

Pro Kind und Schulsemester können bis zu zwei rechtzeitig abgesagte Lektionen ohne zusätzlichen Beitrag nachgeholt werden. Dasselbe gilt bei unvorhersehbarer Krankheit oder einem Unfall des Kindes oder eines betreuenden Elternteils, wenn Sie uns vor Lektionsbeginn informieren. Diese Fälle zählen zum gleichen Kontingent von zwei Nachhollektionen. Der Beitrag für die ursprünglich gebuchte Lektion bleibt geschuldet; für den Nachholtermin wird kein zusätzlicher Beitrag erhoben.

Bei kurzfristigen Absagen aus anderen Gründen, bei Nichterscheinen und bei weiteren Absenzen nach Ausschöpfung des Kontingents wird der ursprünglich gebuchte Termin grundsätzlich verrechnet; ein Anspruch auf kostenloses Nachholen besteht dann nicht. Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe desselben Termins rechnen wir an. Bei längerer Erkrankung suchen wir mit Ihnen eine individuelle Lösung. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.

4.2 Nachholtermine und Schulferien

Nachholtermine vereinbaren wir gemeinsam. Sie finden während des gebuchten Semesters oder in den ersten Schulferien nach dessen Ende statt. Die vorgesehenen Nachholfenster und die Frist zum Nachholen vereinbaren wir vor Vertragsabschluss und halten sie in der Buchungsbestätigung fest. Können wir für eine nachholberechtigte Lektion keinen zumutbaren Ersatztermin anbieten, schreiben wir den entsprechenden Beitrag gut oder erstatten bereits bezahlte Beiträge zurück.

Eine Nachhollektion dauert ebenfalls 60 Minuten. Eine Änderung des vereinbarten Rahmens, insbesondere eine Feriengruppe anstelle einer Einzellektion, erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.

4.3 Absagen bei Zweierlektionen

Fehlt eines der beiden Kinder, findet die Lektion für das anwesende Kind zum vereinbarten Zweiertarif ohne Aufpreis statt. Für das abwesende Kind gelten die Regeln und das persönliche Nachholkontingent nach Ziffer 4.1. Das andere Kind muss am Nachholtermin nicht nochmals teilnehmen.

4.4 Absagen durch Lernbus

Sagen wir eine Lektion ab, vereinbaren wir mit Ihnen einen Ersatztermin oder erstatten den dafür bezahlten Beitrag. Wird kein Ersatztermin vereinbart, entfällt ein noch nicht bezahlter Beitrag für diese Lektion. Solche Ersatzlektionen werden nicht auf das Nachholkontingent nach Ziffer 4.1 angerechnet.

4.5 Beendigung der Semesterbuchung

Die Buchung gilt für das vereinbarte Schulsemester. Zwingende gesetzliche Rechte zur vorzeitigen Beendigung, insbesondere nach Art. 404 OR, bleiben vorbehalten. Eine Mitteilung zur Beendigung ist per E-Mail möglich.

Bei einer Beendigung rechnen wir die bis dahin erbrachten Leistungen sowie die nach Ziffer 4.1 geschuldeten Beiträge für bis dahin ausgefallene Lektionen ab und erstatten nicht verbrauchte Vorauszahlungen. Erfolgt die Beendigung zu einem besonders ungünstigen Zeitpunkt, kann nach den gesetzlichen Voraussetzungen Ersatz des dadurch entstandenen Schadens geschuldet sein.

5. Betreuung und Zusammenarbeit

Bitte informieren Sie uns über Besonderheiten, die für eine sichere Begleitung wichtig sind, etwa Allergien, und geben Sie uns einen erreichbaren Notfallkontakt an.

Wir übernehmen die Aufsicht mit der vereinbarten Übergabe des Kindes an uns bis zur Rückgabe an eine abholberechtigte Person. Bitte sorgen Sie für pünktliches Bringen und Abholen.

6. Haftung und Datenschutz

Für Schäden haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Informationen zu Website, Terminbuchung und Anfragen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis. Bevor wir zusätzliche Personendaten für die Lernbegleitung erheben, informieren wir Sie gesondert über deren Bearbeitung.

7. Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Basel-Stadt. Zwingende gesetzliche Vorschriften und Gerichtsstände, insbesondere zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.